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   BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99   

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BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99 (https://dejure.org/2000,15180)
BPatG, Entscheidung vom 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99 (https://dejure.org/2000,15180)
BPatG, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - 33 W (pat) 159/99 (https://dejure.org/2000,15180)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer angemeldeten Wortmarke die Unterscheidungskraft unter Anlegung eines großzügigen Maßstabes nicht abzusprechen, wenn ihr für die in Frage stehenden Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um eine so gebräuchliche Bezeichnung bzw Abkürzung handelt, daß sie vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH MarkenR 1999, 349 - YES mwN; Beschluß vom 8. Dezember 1999 - I ZB 25/97 - St. Pauli Girl, MarkenR 2000, 99).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer angemeldeten Wortmarke die Unterscheidungskraft unter Anlegung eines großzügigen Maßstabes nicht abzusprechen, wenn ihr für die in Frage stehenden Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um eine so gebräuchliche Bezeichnung bzw Abkürzung handelt, daß sie vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH MarkenR 1999, 349 - YES mwN; Beschluß vom 8. Dezember 1999 - I ZB 25/97 - St. Pauli Girl, MarkenR 2000, 99).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt und es keiner analysierenden Betrachtungsweise unterzieht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 400 -FÜNFER).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt und es keiner analysierenden Betrachtungsweise unterzieht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 400 -FÜNFER).
  • BPatG, 19.02.1999 - 33 W (pat) 275/98
    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    Das schließt jedoch nicht aus, daß die jeweiligen Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen in Alleinstellung und markenmäßig verwendet als betriebliche Unterscheidungsmittel geeignet sind, sofern es sich nicht um gebräuchliche Abkürzungen mit beschreibendem Inhalt handelt oder der Verkehr ihnen einen aus sich selbst heraus verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl 33 W (pat) 275/98 -"BPR" schutzf.
  • BPatG, 05.01.2000 - 33 W (pat) 299/98
    Auszug aus BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 159/99
    für Klebstoff; 33 W (pat) 299/98 - "HDC plus").
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 161/99
    Wegen der weiteren Gründe wird im übrigen auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betreffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die für die selben Waren beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 181/99
    Wegen der weiteren Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betrefffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die mit Ausnahme von "Glaserkitten" für die selben Waren beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 166/99
    Wegen der weiteren Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betrefffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die für die selben Waren beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 214/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Gründe wird in vollem Umfang auf die in den Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 und 33 W (pat) 181/99 ergangenen Beschlüsse des Senats vom gleichen Tag betreffend die Marken "VK Plus" und "MFL" verwiesen und Bezug genommen, die mit Ausnahme von "Glaserkitten" für die selben Waren beansprucht werden.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 163/99
    Wegen der weiteren Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betrefffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die für die selben Waren beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 162/99
    Wegen der weiteren Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betreffende Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die ua für die selben Waren wie die des beschränkten Warenverzeichnisses beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 167/99
    Wegen der weiteren Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betrefffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die für die selben Waren beansprucht wird.
  • BPatG, 19.05.2000 - 33 W (pat) 160/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Gründe wird in vollem Umfang auf den im Parallelverfahren 33 W (pat) 159/99 ergangenen Beschluß des Senats vom gleichen Tag betreffend die Marke "VK Plus" verwiesen und Bezug genommen, die für die selben Waren beansprucht wird.
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